Schloß Holte-Stukenbrock ist eine kreisangehörige Stadt im Nordosten Nordrhein-Westfalens und liegt rund 20 km südöstlich von Bielefeld in der Emssandebene
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
27.120 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33758
Vorwahl
05207
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausplatz 1
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
2. Bürgeramt Schloß Holte-Stukenbrock
An den Mersch 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
3. Ordnungsamt Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausplatz 1
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung